Der Immobilienverkauf oder -kauf ist für viele Menschen eine der wichtigsten Entscheidungen im Leben. Dabei spielt die Maklerprovision (auch „Courtage“ genannt) eine zentrale Rolle. Sie ist das Honorar, das ein Immobilienmakler für seine erfolgreiche Vermittlungsleistung erhält – also in der Regel, wenn ein Kauf- oder Mietvertrag rechtskräftig abgeschlossen wurde.
Doch wie hoch ist die Maklerprovision eigentlich? Wer zahlt sie – Käufer oder Verkäufer? Und welche gesetzlichen Regelungen gelten? Unser Ratgeber gibt Ihnen einen Überblick.
Was ist die Maklerprovision?
Die Maklerprovision ist die Vergütung, die ein Immobilienmakler für seine Dienstleistung erhält, sobald der Vertrag über die vermittelte Immobilie zustande kommt.
Diese Dienstleistung umfasst typischerweise:
die Marktwertermittlung,
die Erstellung eines professionellen Exposés,
die Vermarktung auf verschiedenen Plattformen,
die Organisation und Durchführung von Besichtigungen,
die Bonitätsprüfung potenzieller Käufer,
die Verkaufsverhandlungen sowie
die Vorbereitung des notariellen Kaufvertrags.
Erst wenn der Kaufvertrag beim Notar unterzeichnet ist, wird die Provision fällig.
Wer zahlt die Maklerprovision?
Seit dem 23. Dezember 2020 gilt in Deutschland ein neues Gesetz zur Maklerprovision (§ 656 BGB), das für mehr Transparenz und Fairness sorgen soll.
Bei der Vermittlung von Wohnimmobilien (also Häusern, Eigentumswohnungen, Doppelhaushälften etc.) gilt seither die sogenannte hälftige Teilung der Provision zwischen Verkäufer und Käufer.
Das bedeutet:
Der Maklervertrag wird in der Regel vom Verkäufer beauftragt.
Beide Parteien (Käufer und Verkäufer) zahlen anschließend jeweils die Hälfte der vereinbarten Provision.
Der Verkäufer darf seine Hälfte nicht vollständig auf den Käufer abwälzen.
Für Gewerbeimmobilien und Grundstücke können abweichende Vereinbarungen getroffen werden – hier gilt Vertragsfreiheit.
Das Bestellerprinzip bei Mietwohnungen
Bereits seit Juni 2015 gilt für Mietwohnungen das sogenannte Bestellerprinzip:
Wer den Makler beauftragt, zahlt auch die Provision.
Beispiel: Beauftragt der Vermieter einen Makler mit der Neuvermietung seiner Wohnung, trägt er die Kosten allein. Nur wenn der Mieter selbst aktiv den Makler beauftragt, darf dieser eine Provision vom Mieter verlangen.
Diese Regelung schützt vor allem Wohnungssuchende und hat den Mietmarkt transparenter gemacht.
Wie hoch ist die Maklerprovision?
Die Höhe der Provision ist gesetzlich nicht bundesweit einheitlich geregelt, sondern hängt von den regionalen Marktgepflogenheiten ab.
In den meisten Bundesländern bewegt sie sich zwischen 3,0 % und 3,57 % (inkl. MwSt.) pro Partei, bei der Teilungsregel also insgesamt zwischen 6,0 % und 7,14 % des Kaufpreises.
Beispiel:
Bei einem Kaufpreis von 400.000 € und einer Provision von 3,57 % pro Partei beträgt die Maklercourtage insgesamt 28.560 €, also je 14.280 € für Käufer und Verkäufer.
Wichtig: Die Provision ist nur dann fällig, wenn der Makler tatsächlich zum Vertragsabschluss beigetragen hat – etwa durch Nachweis oder Vermittlung der Immobilie.
Wann wird die Provision fällig?
Die Maklerprovision wird nach Abschluss des Kaufvertrags fällig – also dann, wenn der Notartermin stattgefunden und der Vertrag rechtskräftig unterzeichnet wurde.
Zahlungsfristen und -modalitäten werden im Maklervertrag festgelegt.
Ein professioneller Makler stellt sicher, dass alle Vereinbarungen transparent und rechtssicher dokumentiert sind.
Warum sich die Maklerprovision lohnt
Für Verkäufer ist die Zusammenarbeit mit einem Makler oft wirtschaftlich sinnvoller, selbst wenn eine Provision anfällt.
Ein erfahrener Immobilienmakler:
kennt den Markt und den optimalen Verkaufspreis,
spricht gezielt die richtige Zielgruppe an,
sorgt für eine professionelle Vermarktung,
führt Verhandlungen auf Augenhöhe und
begleitet sicher bis zum Notartermin.
Dadurch erzielt ein Makler in der Regel höhere Verkaufspreise und schnellere Abschlüsse, als es bei Privatverkäufen häufig der Fall ist.
Auch Käufer profitieren: Sie erhalten geprüfte Exposés, transparente Objektinformationen und eine rechtssichere Abwicklung – ohne versteckte Risiken.
Fazit: Klarheit schafft Vertrauen
Die Maklerprovision ist eine faire Vergütung für eine komplexe und verantwortungsvolle Dienstleistung. Durch die gesetzliche Neuregelung zur Kostenaufteilung ist der Markt transparenter und gerechter geworden.
Für Verkäufer und Käufer gilt: Eine gute Maklerleistung spart Zeit, Geld und Nerven – und sorgt dafür, dass Ihre Immobilie professionell, rechtssicher und zu optimalen Konditionen vermittelt wird.